Entscheidung gefallen - Foil-Verbot in Sachsen bestätigt!

Manuel Vogel

 · 26.05.2022

Entscheidung gefallen - Foil-Verbot in Sachsen bestätigt!Foto: reemedia
Wassersportler in Sachsen brauchen aktuell starke Nerven, denn das Sächsische Verkehrsministerium hat per Erlass ein generelles Foil-Verbot ausgesprochen.

Das Sächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat per Erlass entschieden, dass das Foilsurfen in Sachsen verboten ist.

Im ersten Teil der folgenden Meldung geht es zunächst um die Sportart Wingsurfen, für die ebenfalls ein Verbot geprüft wurde. Vor allem aber der zweite Teil hat es auch für Windsurf-Foiler in sich.

Hier die Meldung des Ministeriums im Original:

“Das zuständige Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) bestätigt, dass die Schifffahrtsbehörde um Zustimmung gebeten hat, dass das Wingsurfen nicht unter dem Verbotstatbestand des § 7 Abs. 3 SächsSchiffVO einzuordnen sei. Auf diesen Grundlagen hat das SMWA den Einordnungsvorschlag eingehend betrachtet und nachvollziehen können. Insbesondere im Hinblick auf die beim Wingsurfen maximal erreichbaren Geschwindigkeit von lediglich 20 – 25 km/h bestätigt das SMWA die Auffassung der Schifffahrtsbehörde, dass diese mit Surfbrett und direkt geführtem Segel ausgeübte Sportart – wie das Wind-/Segel-Surfen auch – keine gefahrgeneigte Nutzung darstellt und somit nicht genehmigungspflichtig ist.

Wingsurfen kann also nunmehr auf jeglichen - wasserrechtlich freigegebenen Flächen - ausgeübt werden. Die bezieht sich jedoch nicht auf systematische Erweiterungen am Wing-Surf-Sportgerät, wie etwa motorische Antriebe, auftriebserhöhende Bordan- oder -umbauten. Derartige technische Maßnahmen können die erreichbaren Geschwindigkeiten und mithin die Gefahrneigung deutlich erhöhen.”

Heißt konkret: Wingsurfen und Windsurfen sind generell erlaubt, allerdings nur ohne Foil, denn dieses gilt als “auftriebserhöhender Anbau”! Das Foil-Verbot erstreckt sich somit auf alle Foil-Disziplinen wie Wingfoilen, Windsurf-Foilen oder Kite-Foilen.

Die Entscheidung wirft viele Fragen auf und kann bei genauerer Betrachtung nur als völlig undifferenziert bezeichnet werden, denn die Begründung “gefahrgeneigt” bezieht sich vor allem auf die möglichen Geschwindigkeiten: Mit welcher Begründung z.B. Windsurfen mit Finne erlaubt, Foil-Surfen aber verboten ist, bleibt das Geheimnis des Ministeriums - beide Disziplinen spielen sich in einem ähnlichen Geschwindigkeitsbereich ab. Auch vor dem Hintergrund, dass es bislang keinerlei Meldungen über Unfälle im Zusammenhang mit Foils gab, erscheint eine pauschale Einordnung des Foil-Surfens als “gefahrgeneigt” eigentlich unbegründet bis absurd.

Eine Antwort schuldig bleib das Ministerium bislang auch auf die Frage, ob denn Vertreter aus dem Wassersportbereich ihre Argumente einbringen konnten, bevor eine Entscheidung zum Foil-Verbot getroffen wurde. Bislang macht die Sache leider den Eindruck einer “Hinterzimmer-Entscheidung” - auf Kosten der Wassersportler.

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