Foilverbot SachsenDer Kampf geht weiter!

Andreas Erbe

 · 07.06.2023

Foilverbot Sachsen: Der Kampf geht weiter!Foto: Philipp Kümpel
Das Foilverbot auf den Seen in Sachsen ist derzeit wieder erlaubt. Im Rahmen eines Modellversuchs sollen die Gefahren oder besser die Unbedenklichkeit die Foilens geklärt werden. Das heißt aber nicht, dass das Verbot damit endgültig vom Tisch ist, betont Philipp Kümpel, einer der Kläger gegen das Foilverbot, und bittet weiter um Unterstützung.

Seit April ist das Foilen auf den Sachsens Seen wieder erlaubt. Seither läuft der Modellversuch “Foilen 2023”. “Dieser Modellversuch umfasst die Wassersportsaison von April bis Mitte Oktober 2023. Insbesondere soll damit auch der Naturhaushalt und der Naturschutz berücksichtigt werden”, heißt es in einer Mitteilung aus dem Innenministerium. Das Windfoilen und Wingfoilen ist demnach genehmigungsfrei zugelassen.

Was passiert ab Oktober mit dem Foilverbot?

So sehr sich alle Verbände, Vereine und vor allem die Surfer über die Aufhebung des Foilverbots gefreut haben, so gilt die Erlaubnis streng genommen nur bis Oktober. Philip Kümpel, der im Dezember 2022 mit einigen Mitstreitern und der finanziellen Unterstützung aus einer Crowdfunding-Initiative eine Klage gegen das Foilverbot beim Verwaltungsgericht in Chemnitz eingereicht, lässt die Klage deshalb nur ruhen, um sie gegebenenfalls wieder aktivieren zu können. “Wir denken, dass wir durch unsere Klage eine gewisse Gesprächsbereitschaft auf der Gegenseite erzeugen konnten, so dass die Verbände den aktuell laufenden Modellversuch aushandeln konnten. Einen herzlichen Dank an alle Spender sowie an die Verbände für die erfolgreichen Gespräche!” Kümpel weiter: “Auch wenn Foilen im Moment erlaubt ist, ist es streng genommen mit Ablauf des Modellversuchs ab Mitte Oktober erst einmal wieder verboten. Daher haben wir unsere Klage gegen das Foil-Verbot im Moment in eine Art Ruhezustand versetzt, um sie schnell wieder reaktivieren zu können.”

Erhebliche Kosten für die Kläger - auch aus eigener Tasche

Obwohl die Crowdfunding-Aktion ein großer Erfolg war, mussten die Kläger auch mit privatem Geld die Klage finanzieren. Philipp Kümpel: “An Kosten haben wir unser Budget zum aktuellen Stand schon um 1764 Euro überschritten. Wir freuen uns also weiterhin über Spendengelder jeder Größenordnung, um die Klage aufrechterhalten zu können.” Wer sich weiterhin informieren und unterstützen möchte, findet hier die transparent aufgeführten Kosten und weitere Informationen


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