Vier sächsische Kläger wollen gemeinsam mit einem Kölner Anwalt das Foil-Verbot vor Gericht zu Fall bringen. Unter den Klägern ist auch Philipp Kümpel, der bereits die Petition gegen den Erlass mit ins Leben gerufen hat. „Die Klage wird teuer. Wir rechnen mit 14.000 Euro in der ersten Runde. Dazu werden wir in der nächsten Zeit ein Crowdfundig-Projekt starten. Jeder Cent wird uns helfen. Alles wird natürlich absolut transparent gemacht.”
Auf der Webseite des Surf und Kite Vereins Leipzig (SKVL) kann nun via PayPal gespendet werden.
Alternativ könnt Ihr das Konto des SKVL nutzen:
- Empfänger: Surf und Kite Verein Leipzig e.V.
- BIC: GENODEF1LVB
- IBAN: DE73 8609 5604 0308 0345 93
- Betreff: Spende für Klage gegen Foilverbot
Sachsen will ein bundesweites Foil-Verbot
Auf der Webseite haben die Initiatoren auch die genauen Hintergründe und rechtlichen Rahmenbedingungen aufgeführt. “Ziel der Klage ist es, das Foilverbot als Ganzes zu kippen, ganz gleich, ob das Foil zum Windfoilen, Wingfoilen, Kite-Foilen oder unter einem SUP verwendet wird.” Da die sächsischen Behörden laut der Initiative anregen, ein bundesweites Verbot in die Wege zu leiten, ist der Erfolg in dem Verfahren für alle Foiler in Deutschland wichtig!
Eine finanzielle Unterstützung ist nach Ansicht der Kläger der beste Weg für Sportler, sich gegen ein Foil-Verbot zu engagieren. “Potenziell ist es auch möglich, sich dieser Klage anzuschließen. Dies hilft aber nur, wenn dadurch eine neue Art von Interesse begründet werden kann. Es bringt also keine Vorteile, einen weiteren Wingfoiler oder Windfoiler mit aufzunehmen, da dadurch kein neues kategorisches Interesse begründet wird. Dahingegen könnte es z.B. sinnvoll sein, eine Surfschule oder einen Hersteller von Foils mit aufzunehmen, da solche Interessen bislang von uns fünf Klägern nicht abgedeckt werden.”
Absurde Argumente der Behörden
Mittlerweile wurden drei Bußgeldbescheide über jeweils gut 80 Euro zugestellt. Die Begründung für die Verwarnung klingt geradezu absurd: „...auftriebserhöhende Bord-An- oder -umbauten führen dazu, dass durch diese technischen Maßnahmen die erreichbaren Geschwindigkeiten und mithin die Gefahrneigung deutlich gegenüber herkömmlichen Surfbrettern erhöht werden können. Beim von Ihnen am Tattag betriebenen Wing-Foilen können Geschwindigkeiten bis zu 40 km/h, je nach Foil sogar mehr erreicht werden, womit diese Sportart ein entsprechendes Gefahrenpotential aufweist und – wie u.a. zum Beispiel das Kitesurfen auch – verboten ist.”
Der geneigte surf-Leser, der vielleicht selber ab und an mit seiner GPS-Uhr seine Geschwindigkeit misst, wird jetzt vermutlich geschmunzelt haben. Ein kurzer Blick in diverse Ranglisten mit Speedrekorden hätten den Sachbearbeitern im Ministerium genügt, um festzustellen, dass diese Behauptung schlichtweg falsch und mit keinerlei Daten zu belegen ist.
Die surf-Redaktion hat schon vor einigen Monaten eine lange Mail mit Fakten und Einschätzungen zum Thema Verletzungsgefahr beim Foilen an das Ministerium geschickt, auch mit dem Angebot, mit unserer Expertise von vielen Tests, Fahrtechnikseminaren, Beobachtungen in der Szene und im Wettkampfsport eine objektive Sicht auf das Thema zu ermöglichen. Man bedankte sich freundlich für das Schreiben – das war‘s.
Eine Statistik über die Verletzungsgefahr beim Foilen – für sich selber oder gar gegenüber anderen Wassersportlern wie Schwimmern oder Tauchern – gibt es nicht. Vielleicht aus deshalb, weil es eben keine signifikant erhöhte Verletzungsgefahr vor allem gegenüber anderen gibt. Dass eine Schnittwunde, die man sich ohne Zweifel beim unglücklichen Kontakt mit dem eigenen Foil zuziehen kann, dazu ausreicht, eine gesamte Wassersportdisziplin – dazu noch eine olympische – flächendeckend zu verbieten, darf bezweifelt werden.