Mit dem “Modellversuch Foilen 2023”, der das Foil-Verbot in Sachsen zumindest vorübergehend aufhebt, hat die Landesregierung auf den Protest der Windfoiler und Wingfoiler reagiert. Nun wurden in einem Schreiben, das der surf-Redaktion vorliegt, den zuständigen Behörden die Handlungshinweise mitgeteilt, die in der Saison 2023 angewendet werden sollen.
Demnach werden Windfoilen, Wingfoilen und auch SUP-Foilen in einer “Fallgruppe” zusammengefasst und dürfen frei ausgeübt werden. Sie werden laut dem Schreiben dem normalen Windsurfen mit Finne gleichgestellt. Wörtlich heißt es: “Ist ein Foil-Surfer erst einmal auf dem Wasser, ist er störungsökologisch wie ein Windsurfer zu bewerten. Zwar erhebt er sich etwa einen halben Meter mehr aus dem Wasser als der klassische Windsurfer, angesichts der Gesamthöhe von über 2 m und der ohnehin guten Sichtbarkeit eines Windsurfers auf dem Wasser ist dies aber kein kategorialer Unterschied. Auch die Maximalgeschwindigkeit und Wendigkeit ist zwischen Windsurfer und Foil-Windsurfer vergleichbar.” Besonders der letzte Punkt ist wichtig, denn damit wird eine zentrale Begründung des Verbotes entkräftet. Damals hieß es, mit einem Foil seien deutlich höhere Geschwindigkeiten zu erreichen.
Es sollen Sachsens bestehende Surf-Spots genutzt werden
Die Handlungshinweise empfehlen darüber hinaus, bestehende Windsurf-Spots zu nutzen, um nicht mit dem Naturschutz in Konflikt zu geraten. “Hier kann davon ausgegangen werden, dass störungsempfindliche Vogelarten ohnehin vergrämt sind, sodass auch die Erweiterung des potentiellen Nutzungszeitraums durch die geringeren Windstärkeanforderungen des Foil-Windsurfens keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände auslösen sollten.”
Kite-Foilen und die Nutzung von Foils mit elektrischem Antrieb bleiben jedoch in Sachsen verboten. Darüber hinaus sind wie bereits berichtet, einige Gewässer aus Naturschutzgründen vom Modellversuch ausgenommen: Berzdorfer See, Partwitzer See, Seelhausener See sowie die Talsperre Quitzdorf.
Kite-Foilen und E-Foils bleiben verboten
Weiterhin wird in dem Schreiben, dass das zuständige Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit Datum vom 29. März an die Landesdirektion geschickt hat, empfohlen, Hinweise für Badegäste am Ufer aufzustellen und die Verhaltensregeln bekannt zu machen. Eine Markierung durch Tonnen oder Bojen wird hingegen “nicht als erforderlich gesehen”.
Ausdrücklich wird noch einmal betont, dass nach Abschluss des Modellversuches die “Gewässereigentümer oder Nutzer” einen Erfahrungsbericht für die Evaluation der Gefahren vorlegen sollen. Weitere Details dazu sind jedoch nicht enthalten.
“Wir gehen mit diesen Ergebnissen davon aus, dass wir im Freistaat Sachsen einer sehr modernen und innovativen Wassersportsaison entgegensehen können” heißt es in dem Schreiben des Ministeriums. “Dennoch sehen wir auch weiterhin die Notwendigkeit einer grundsätzlichen Überarbeitung der SächsSchiffVO. Diesen bereits angelaufenen Prozess werden wir im nächsten Schritt intensivieren und freuen uns auf eine konstruktive Zusammenarbeit” schreibt der Leiter der zuständigen Abteilung.
“Eine sehr gute Entscheidung!” sagt der VDWS-Ehrenvorsitzende Thomas Weinhold zu den Eckpunkten des Modellversuchs. In der Tat scheinen die Argumente der Wassersport-Verbände auf offene Ohren in Sachsens Behörden gestoßen zu sein. Auch wenn im Herbst noch einmal geprüft werden soll, sind die Aussichten bei einer unfallfreien Saison 2023 sehr gut.