Foil-Fans in Sachsen haben wieder gut Lachen, denn seit einigen Tagen ist das Foilen auch offiziell wieder erlaubt. Dass dies nun der Fall ist, ist in erster Linie der Beharrlichkeit der lokalen Wassersportgemeinde und Verbänden wie dem VDWS zu verdanken, die sich mit gezielter Medienarbeit und auch juristischen Mitteln gegen das offensichtlich völlig unbegründete Verbot gewehrt hatte. Hintergrund: Weil das Foilsurfen als neue Disziplin im offiziellen Regelwerk überhaupt nicht erfasst war, verbot der Freistaat Sachsen das Foilen 2022 mit der Begründung, “dass sich daraus Gefahren für Badegäste und andere Wassersportler ergeben” würden. Dass es bis zu diesem Zeitpunkt zu keinen nennenswerten Un- oder Zwischenfällen gekommen war, wurde dabei ignoriert - diese falsche Datenbasis war auch der Grund für die Klage der Wassersportgemeinde.
Durch die Flutung ehemaliger Tagebaue entsteht in Sachsen die größte künstliche Seenlandschaft Europas
Im Frühling 2023 folgte schließlich die Kehrtwende: Als Folge des öffentlichen und juristischen Drucks wurde das Foilen im Rahmen eines Modellversuchs wieder gestattet, dabei sollten über mehrere Monate Unfälle und Beschwerden dokumentiert werden. Weil es auch in dieser Zeit zu keinen Zwischenfällen kam, war die offizielle Erlaubnis nur folgerichtig:
Hier die Stellungnahme des Ministeriums zum Foil-Verbot:
"Zum Windsurfen mit Foil-Konstruktionen (Foilsurfen) haben sich im Ergebnis des letztjährigen Modellversuchs die im Vorfeld getroffenen Einschätzungen hinsichtlich der Wirkungen auf den Naturhaushalt und der Gefährdungspotentiale bei der Ausübung des Sportes bisher bestätigt. Eine Gleichsetzung des Foilsurfens (mit Wing oder Segel) mit dem klassischen Windsurfen (Surfboards mit Finnenausstattung) ist danach zu rechtfertigen. Einschränkungen nach § 7 Absatz 3 der Sächsischen Schifffahrtsverordnung (SächsSchiffVO) sind nicht geboten. Insofern soll das Foilsurfen, dem klassischen Windsurfen gleichgestellt, weiterhin im Rahmen des Gemeingebrauchs stattfinden können. Die Disziplinen Kite-Foilen und E-Foilen fallen weiterhin in den Anwendungsbereich nach § 7 Absatz 3 SächsSchiffVO. Die Schifffahrtbehörde kann die Durchführung auf ausgewiesenen Gewässerabschnitten dennoch genehmigen. Die zur Saisonauswertung 2023 begonnene Evaluation zum Nutzungsverhalten, zu Unfällen und Störungen sowie den Belangen des Natur- und Gewässerschutz soll fortgeführt werden, um für die anstehende Neufassung der SächsSchiffVO eine valide Datenbasis aufzubauen und eine verlässliche Einordnung von Foilsurf-Konstruktionen in das Normenwerk vornehmen zu können."
Damit dürfte nicht nur der sächsischen Wassersportgemeinde ein Stein vom Herzen fallen, denn die Entscheidung zum Foil-Verbot könnte durchaus Signalwirkung auch für andere Bundesländer haben, in denen über mögliche Verbote zumindest laut nachdacht wurde. Wo ihr in Sachsen am besten aufs Wasser gehen könnt, verraten wir euch schon bald. In der surf-Ausgabe 5-2024 gibt’s einen großen Spotguide mit zehn Spots.