KanzleiNationalpark Ostsee laut Gutachten rechtlich unzulässig

Tobias Frauen

 · 11.07.2023

Kanzlei: Nationalpark Ostsee laut Gutachten rechtlich unzulässigFoto: Tobias Schmidt Photography
Mit einer Sternfahrt in den Fehmarnsund protestierten hunderte Wassersportler gegen den Nationalpark Ostsee. Scheitert das Vorhaben nun an rechtlichen Hürden?
Die geplante Einrichtung eines Nationalpark Ostsee ist rechtlich nicht zulässig, zu dieser Einschätzung kommt eine renommierte Kanzlei. Auftraggeber des Gutachtens war die Initiative “Freie Ostsee Schleswig-Holstein”.

Neuer Zündstoff für die Debatte um den geplanten Nationalpark Ostsee: Am Tag des Workshops mit den Interessenvertretern aus der Wassersport-Szene veröffentlichte die Initiative “Freie Ostsee Schleswig-Holstein” ein juristisches Gutachten, laut dem die Einrichtung des Nationalparks rechtlich unzulässig sei. Das Vorhaben scheitere an gleich mehreren wesentlichen Voraussetzungen, heißt es in einer Mitteilung. Verfasser des Gutachtens ist die Kanzlei Noerr, die von der Initiative beauftragt wurde.

Das 35 Seiten starke Gutachten verweist laut der Mitteilung der Initiative auf “eine deutliche Kollision mit der bestehenden Landesentwicklungsplanung von Schleswig-Holstein und artikuliert eine mangelnde Verhältnismäßigkeit der möglichen Eingriffe sowie schwere, verfassungsrechtliche Bedenken”. Darüber hinaus bemängelten die Juristen das Fehlen grundlegender naturschutzrechtlicher Voraussetzungen. Außerdem betont das Gutachten das komplexe Zusammenwirken von Bundes- und Lndesrecht, das vom Ministerium immer wieder abgestritten werde: “Das Gutachten stellt klar, dass das Land Schleswig-Holstein zwar dafür zuständig ist, den Nationalpark festzusetzen, die Landesregierung jedoch weder eine Befahrenserlaubnis, noch ein Befahrensverbot regeln kann. Die Kompetenz des Bundes hat uneingeschränkten Vorrang vor landesrechtlichen Regelungen.”

Versprechen der Politik rechtlich nicht haltbar

Hervorgehoben wird auch die weitgehende Unvereinbarkeit von Nutzungsmöglichkeiten und Nationalparkstruktur. “Damit wird belegt, dass diverse Versprechungen des Ministers Tobias Goldschmidt jeglicher Grundlage entbehren und es zukünftig zu einer erheblichen Verdrängung des Menschen aus den Nationalparkflächen der Ostsee kommen wird”, so die Einschätzung der Initiative.

Deren Sprecher Björn Brüggemann resümiert: „Dieses Gutachten kann und darf nicht ignoriert werden. Die Ergebnisse der Kanzlei NOERR sind eindeutig. Das Prestigeprojekt Nationalpark Ostsee ist unausgegoren, entzieht den Menschen vor Ort Teilhabemöglichkeiten und verändert nicht den schlechten Gesamtzustand der Ostsee. Stattdessen sorgt es für Verunsicherung und Existenzängste und sollte besser heute als morgen gestoppt werden. Wir sind für echten Umweltschutz mit den Bürgerinnen und Bürgern und nicht für einseitige Verbote gegen den Menschen!“ Gleichzeitig verweist Björn Brüggemann auf die möglichen Klagewege, die das Gutachten aufzeigt und kündigt an, dass mit der kommenden Gründung des “Surf und Paddel” Bündnis e.V. nun auch die Grundlagen für entsprechende juristische Schritte gelegt werden.


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